Hausordnung im Bethesda Spital

Unsere Hausordnung – zu Ihrer Sicherheit

Die nachfolgenden Regeln der Hausordnung dienen der Aufrechterhaltung eines geordneten Spitalbetriebes und der Sicherheit im Interesse der im Bethesda Spital hospitalisierten Personen, der im Bethesda Spital beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Besucherinnen und Besucher.

Die vorliegende Hausordnung gilt für alle Personen, die das Bethesda Spital betreten. Die Hausordnung gilt auf dem gesamten Areal, sowohl in allen Innenräumen wie auch auf dem Aussenareal. Für die Patientinnen und Patienten ist neben der Hausordnung die Broschüre "Rechte und Pflichten des Patienten/der Patientin" massgebend. 

Das Bethesda Spital muss seinen Zweck ungestört erfüllen können. Es ist alles zu unterlassen, was einen geordneten und zweckentsprechenden Betrieb behindert. Insbesondere ist auf Ruhe und Ordnung sowie auf Hygiene und Reinlichkeit zu achten und die Sicherheit aller Personen zu garantieren.

Der Zutritt zum Innenbereich des Spitals ist folgenden Personengruppen gestattet:

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einschliesslich der vom Bethesda Spital zugezogenen Personen
  • Belegärztinnen und Belegärzte
  • Patientinnen und Patienten, schwangere Frauen
  • Besucherinnen und Besucher, Betreuerinnen und Betreuer sowie Begleitpersonen von Patientinnen und Patienten
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Veranstaltungen (inkl. Gottesdienste, Gedenkfeier), Kursen und Workshops
  • Restaurantgäste
  • MTT Kundinnen und Kunden
  • Personen, die Aufträge für das Spital zu erfüllen haben

Folgende Handlungen sind im Bethesda Spital, bzw. auf dem Spitalgelände untersagt:

  • Sexuelle Belästigung
  • Gewalt
  • Mobbing
  • Werbung, Sammlungen und Umfragen für politische Zwecke, sowie politische Veranstaltungen
  • das Mitbringen und Halten von Tieren im Spitalgebäude. Ausnahmeregelungen werden durch die Pflegedienstleitung/ Spitalhygiene festgelegt
  • der Besitz und Konsum von Drogen
  • das Rauchen (inkl. E-Zigaretten) innerhalb des Spitalgebäudes und in den Rauchfreien Zonen auf dem Gelände
  • alle Tätigkeiten/Handlungen, die die Ruhe, Sicherheit und Ordnung stören

Es wird den Patientinnen und Patienten und den Mitarbeitenden empfohlen, keine Wertgegenstände oder grössere Geldbeträge ins Bethesda Spital mitzunehmen. Das Bethesda Spital übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen bzw. Bargeld oder sonstigen persönlichen Effekten (Uhren, Schmuck, Brillen, Zahnersatz, elektronische Geräte, usw.) während des Spitalaufenthalts oder anlässlich Spitalbesuchen.

Anlässlich von Besuchen ist auf die anderen Patientinnen und Patienten bzw. Besucherinnen und Besucher gebührend Rücksicht zu nehmen. Besucherinnen und Besucher haben sich an die veröffentlichen Besuchszeiten und die besonderen, im Einzelfall erteilten Weisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten.

Bei Verstössen gegen die Parkplatz- oder Verkehrsordnung können eine Umtriebsentschädigung erhoben bzw. rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Verstösse gegen die Hausordnung können einen Verweis vom Spitalgelände nach sich ziehen. Bei schweren oder wiederholten Verstössen gegen die Hausordnung kann die Spitalleitung ein Hausverbot aussprechen. Wird dieser Aufforderung nicht Folge geleistet können polizeiliche und strafrechtliche Massnahmen eingeleitet werden.

Besondere Ereignisse, wie bspw. eine Pandemie, können die Hausordnung übersteuern, bzw. verschärfen.