Versicherungsmedizin Bethesda Spital Basel: Expertise in Sozial- und Präventivmedizin

Versicherungsmedizin ist Teil der Sozial- und Präventivmedizin. Sie ist die Lehre von den Beziehungen zwischen kranken, verunfallten oder einen Versicherungsantrag stellenden Personen, den medizinischen Leistungserbringern und den Versicherungsunternehmen sowie Arbeitgeber. Versicherungsmediziner:innen haben eine Mittlerfunktion zwischen den Patienten/Patientinnen, den Versicherungsunternehmen, den Unternehmungen und den medizinischen Leistungserbringern.

Abklärungen zu Fragen der Arbeitsfähigkeit, der Prognose und geeigneten medizinischen Massnahmen hinsichtlich einer Wiedereingliederung erfolgen beim Bethesda Spital interdisziplinär und interprofessionell in den etablierten Fachgebieten. Es wird eine unabhängige, objektive und kompetente Stellungnahme durchgeführt. Die Sachverständigen verfügen über die anerkannten und zu referenzierenden Ausbildungen der Swiss Insurance Medicine SIMSchweizerische Gesellschaft für Vertrauensärzte SGV und Academy of Swiss Insurance Medicine asim.

Unsere Angebote

Vertrauensärztinnen beraten Versicherte, Unternehmungen, Betriebe, Kranken-, Renten-, IV- und andere Versicherungen in Fachfragen wie Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit medizinischer Leistungen sowie Vergütung, Tarifanwendung und Leistungspflicht der Versicherung. Sie verfügen über gute Kenntnisse des Krankenversicherungsgesetzes, des Handbuchs der Schweizerischen Krankenversicherung, des Manuals der Schweizer Vertrauensärzte sowie des Datenschutzes.  

Vertrauensärzte:innen beschaffen sich von den Leistungserbringern, z.B. den Fachärzten und Hausärzten:innen, die notwendigen Angaben wie Informationen aus der Krankengeschichte, Arztberichte, Operationsberichte und Arbeitsunfähigkeitszeugnisse. Sie begutachten diese und klären offene Fragen evtl. in einer zusätzlichen Untersuchung. Sie erstellen eine fundierte Diagnose und bereiten die Entscheidungen der Versicherungen für Leistungen wie Renten, Spitalbehandlungen oder bestimmte Heil- und Therapiemassnahmen vor.

Gegenstand des vertrauensärztlichen Berichts ist nicht die Erkrankung selber, sondern ausschliesslich deren Auswirkung auf die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden.

Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf konkrete Informationen zu Diagnosen, Medikamenteneinnahme, vorangehenden Erkrankungen usw.  Zulässig sind aber allgemeine Anmerkungen, sofern diese für die Beurteilung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit notwendig sind oder der betreffende Hinweis zum Verständnis des Berichts wichtig ist.

Medizinische Gutachten werden durch Mediziner:innen, Neuorpsycholog:innen und Pflegefachpersonen erstellt. Die Auftraggeber sind Sozialversicherungen, Privatversicherungen, Behörden, Arbeitgeber und Gerichte sowie für Privatpersonen. Dabei geht es um Klärung der Leistungspflicht. Ärztliche, neuropsychologische und pflegerische Sachverständigengutachten dienen dazu, nicht eindeutige medizinische Sachverhalte so weit aufzuklären, dass eine Beantwortung der mit ihnen verknüpften Rechtsfragen möglich wird. Um den Beweisregeln der Rechtsordnung zu genügen, müssen sich die Sachverständigen in einem Gutachten auf gesicherte medizinische Erkenntnisse beschränken. Eine Beurteilung orientiert sich an den objektiv belegbaren – und damit auch in der Befunderhebung reproduzierbaren Befunden (Reliabilität). Beurteilt werden die

natürliche Kausalität einer Krankheit oder eines Unfalls und die Auswirkungen der Gesundheitsschädigung auf die Partizipation und die mögliche Aktivität in Alltagsfunktionen und im Berufsalltag. Dabei werden medizinische Sachverhalte geklärt, plausibilisiert und in Kontext zueinander gesetzt, damit die damit verknüpften Rechtsfragen in einer Adäquanzbeurteilung beantwortet werden können. Dabei zu klärende Fragen sind folgende.

  • Aussagen zur natürlichen Kausalität und ungünstigen Wechselbeziehungen einer Gesundheitsschädigung sowie Konsistenzprüfung mit Bezug auf Standardindikatoren der Bundesgerichtlichen Rechtsprechung
  • Berücksichtigung von möglichen Integritätsschäden- und Entschädigungen
  • Diagnosen mit und ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen im angestammten Beruf oder einer Verweistätigkeit
  • Funktionelle Leistungsfähigkeit und Massnahmen der Arbeitsplatzergonomie    Vorschlag einer leidensadaptierten Integration
  • Abklärungs- und Therapiemöglichkeiten
  • EFL = Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit
    • Erfassung der physischen und biomechanischen / physikalischen Fähigkeiten und Defizite in Bezug auf die arbeitsbezogenen Tätigkeiten.
  • BAL = Beurteilung der Arbeitsbezogenen Leistungsfähigkeit
    • Sie ist primär für die Versicherten konzipiert, bei denen im Rahmen eines stationären Behandlungsversuchs in der Klinik innert nützlicher Frist keine Zielvereinbarung zustande kommt oder deren vereinbarte Ziele aufgrund einer Verhaltensänderung nicht erreichbar sind mit nachfolgendem Behandlungsabbruch.
    • Fokus auf muskuloskelettalem und auf neurologischem Gebiet und ist grundsätzlich auch als isolierte Leistung ohne vorgängigen therapeutischen Aufenthalt möglich.

Erweiterte Abklärungen führen wir bei Bedarf mit unseren Kooperationspartnern durch. 

«Unsere spezialisierten Vertrauensärzte sind darauf trainiert, gesundheitliche Risiken zu bewerten und erstellen für Versicherungsgesellschaften medizinische Gutachten»


Dr. med. Michael Gengenbacher, CMO Bethesda Spital

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