Videoüberwachungs-Reglement

Geltungsbereich

Dieses Reglement regelt den Betrieb des Videoüberwachungssystems der Bethesda Spital AG (Bethesda Spital).

Das Bethesda Spital ist verantwortlich für den Betrieb des Videoüberwachungssystems und die Bearbeitung der personenbezogenen Videodaten (Personendaten).

Bei Fragen oder wenn Sie Ihre datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte wahrnehmen möchten, kontaktieren Sie uns bitte über datenschutz@bethesda-spital.notexisting@nodomain.comch oder schreiben Sie an: Bethesda Spital, Direktion, Gellertstrasse 144, CH-4052 Basel.

Überwachte Bereiche

Das Videoüberwachungssystem zeichnet die folgenden Bereiche auf:

Gellertstrasse 120

  • Herzpark

Nachtempfang

  • Nachtempfang Warteraum
  • Nachtempfang Ein-/Ausgang

Parkhaus

  • Kassen Parking EG
  • Lifte Parking EG
  • Ein- und Ausfahrt Tiefgarage
  • Parking 1. UG und 2. UG

Trakt A

  • Passage
  • Wareneingang Trakt A
  • Ausgang Park
  • Treppenhaus

Trakt D

  • Liftvorplatz
  • Vorplatz Garderobe
  • Garderobe Gang vorne und hinten
  • Röntgenausgang Park

Trakt E

  • Seiten-/Noteingang der Geburtsklinik
  • Haupteingang der Geburtsklinik

Trakt G

  • Haupteingang innen
  • Haupteingang Spital

Trakt N

  • Haupteingang Trackt N

Allgemein

  • Zentrallager
  • Eingang Alterszentrum
  • Treppenhaus A, B und C
  • Windfang
  • Velokeller

Die Qualität der Videoüberwachung ist so gewählt, dass die Gesichter der Personen (insbes. Patienten, Besucher, Lieferanten sowie Mitarbeiter und weitere Gesundheitsfachpersonen) erkennbar sind, die sich im Aufnahmefokus der Videokameras befinden. Video-Gegensprechanlagen dienen nicht der Überwachung und werden nicht aufgezeichnet.

Einrichtung der Videokameras

Die Kameras des Videoüberwachungssystems sind so eingerichtet, dass die Erfassung weiterer als für die Zwecke der Überwachung notwendiger Bereiche ausgeschlossen ist.

Betriebszeiten

Die Kameras des Videoüberwachungssystems sind 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr in Betrieb. Überwacht oder aufgezeichnet wird nur, wenn und solange das Videoüberwachungssystem im überwachten Bereich Bewegungen erkennt.

Art der Überwachung

Das Videoüberwachungssystem dient folgenden Arten der Überwachung:

  • Aktive Überwachung (Echtzeit-Überwachung, d.h. direkte Sichtung der Aufnahmen am Bildschirm mit Speicherung) ohne Tonaufnahme
  • Passive Überwachung (Aufzeichnung der Aufnahmen und nachträgliche Auswertung) ohne Tonaufnahme.

Das Bethesda Spital bearbeitet Personendaten im Rahmen des Betriebs des Videoüberwachungssystems verantwortungsbewusst, in Übereinstimmung mit anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und nur zu den folgenden Zwecken:

  • Schutz von Personen (insbes. Patienten, Besuchern, Lieferanten sowie Mitarbeitern und weiteren Gesundheitsfachpersonen) und Sachen vor strafbaren Handlungen
  • Verfolgung von Strafbaren Handlungen
  • Prävention von Straftaten
  • Durchsetzung von Rechtansprüchen.

Das Bethesda Spital macht betroffene Personen mit Hinweistafeln oder Piktogrammen auf die Videoüberwachung aufmerksam.

Das Bethesda Spital gewährt betroffenen Personen auf Anfrage das Auskunfts- und Einsichtsrecht gemäss anwendbarem Recht.

Das Bethesda Spital speichert die Videoüberwachungs-Aufnahmen während sieben (7) Tagen. Nach Ablauf dieser Frist löscht sie die Aufnahmen, ausser wenn innert dieser Frist ein für die Zwecke dieses Reglements relevantes Ereignis entdeckt wird.

Das Bethesda Spital schützt die Videoaufnahmen vor Verlust, Manipulation Diebstahl und unbefugtem Zugriff. Die Aufnahmen werden in den Räumlichkeiten des Bethesda Spitals aufbewahrt. Die Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt. Zudem implementiert das Bethesda Spital Zugangskontrollen, Zugriffskontrollen sowie Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit dieser technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen.

Die Echtzeit-Überwachung und die nachträgliche Einsichtnahme in Videoaufnahmen erfolgen in den Räumlichkeiten des Bethesda Spitals, nur durch berechtigte Personen innerhalb der Organisation des Bethesda Spitals und nach dem Need-to-Know-Prinzip. Nachträgliche Einsichtnahmen erfolgen zudem nur im Ereignisfall durch den technischen Dienst nach dem Vieraugenprinzip.

Das Bethesda Spital gibt Aufzeichnungen an Strafverfolgungsbehörden, Gerichte, Rechtsanwälte und Gegenparteien bekannt:

  • auf Anordnung der zuständigen Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte; oder
  • wenn dies nach Ermessen des Bethesda Spitals zur Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche notwendig ist.

Das Reglement wird auf der Website des Bethesda Spitals publiziert unter
www.bethesda-spital.ch/datenschutz.

Das Bethesda Spital kann dieses Reglement jederzeit ändern oder ergänzen. Es gilt die jeweils unter www.bethesda-spital.ch/ueber-uns/datenschutz bereitgestellte Version.